Steuerliche Behandlung

ETF-Steuern in Deutschland: Abgeltungssteuer, Vorabpauschale & Freistellungsauftrag 2026

Kurzübersicht

  • Abgeltungssteuer 25% + Solidaritätszuschlag (eff. ca. 26,375%) auf Kapitalerträge
  • Vorabpauschale: jährliche Vorabbesteuerung auf thesaurierende ETFs
  • Freistellungsauftrag: 1.000€/Person (2.000€ Ehepaar) steuerfrei pro Jahr
  • Verlustverrechnungstopf: Verluste aus Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar
  • Teilfreistellung: ETF auf Aktien 30% der Erträge steuerfrei

Die Besteuerung von Kapitalanlagen in Deutschland basiert auf der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer), was effektiv ca. 26,375% ohne Kirchensteuer ergibt. Das 2018 eingeführte Investmentsteuergesetz (InvStG) reformierte die Besteuerung von Fonds und ETFs grundlegend und führte die Vorabpauschale ein.

Diese Anleitung erklärt alle steuerlichen Besonderheiten für ETF-Anleger in Deutschland: Vorabpauschale, Freistellungsauftrag, Teilfreistellung, Verlustverrechnung und wie du deinen Steuerstatus effizient mit DonkyCapital verfolgst.

Was ist die Abgeltungssteuer und wie wird sie berechnet?

Die Abgeltungssteuer von 25% gilt als Quellensteuer auf alle Kapitalerträge: realisierte Kursgewinne bei Verkauf, Dividenden und ausgeschüttete Fondserträge. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Abgeltungssteuer selbst, was 1,375% extra ergibt — effektiv also 26,375%. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich ca. 2,5-2,8% (je nach Bundesland). Bei einem deutschen Broker (comdirect, DKB, ING, Scalable Capital) wird die Steuer automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Brokern (DEGIRO, Interactive Brokers) musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben.

Was ist die Vorabpauschale? Wie betrifft sie thesaurierende ETFs?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Vorabbesteuerung auf thesaurierende (nicht ausschüttende) ETFs und Fonds, die mehr Rendite erzielt haben als der Basiszins. Sie wird Anfang des Folgejahres berechnet und fällig. Die Formel: Vorabpauschale = (Fondswert Jahresbeginn × Basiszins × 0,7) − ausgeschüttete Dividenden. Der Basiszins 2026 wird vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und lag in den vergangenen Jahren zwischen 0% (Niedrigzinsphase) und über 2%. In Niedrigzinsphasen ist die Vorabpauschale null oder sehr gering. Ab 2024/2025 ist sie wieder relevant da der Basiszins gestiegen ist. Die Steuer wird automatisch vom Depot-Guthaben oder per Bankeinzug erhoben. Der Freistellungsauftrag (1.000€) wird zuerst auf die Vorabpauschale angerechnet.

Freistellungsauftrag: Wie nutzt man die 1.000€ optimal?

Jeder Steuerpflichtige kann einen Freistellungsauftrag von 1.000€ pro Jahr einrichten (Ehepaare: 2.000€). Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Wichtig: Den Freistellungsauftrag muss man aktiv bei jedem Broker einrichten — er gilt nicht automatisch. Bei mehreren Brokern kann man den Gesamtbetrag aufteilen (z.B. 600€ bei comdirect, 400€ bei Scalable Capital). Es macht Sinn, den Freistellungsauftrag dort zu platzieren, wo die höchsten erwarteten Erträge anfallen. DonkyCapital hilft dir, den Kapitalertrag über alle Broker im Blick zu behalten, damit du den Freibetrag voll ausschöpfst.

Was ist die Teilfreistellung und wie reduziert sie die Steuerlast?

Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Vergünstigung für Fondsanlagen, die seit 2018 gilt. Bei Aktien-ETFs (Aktienquote ≥ 51%) sind 30% der Erträge steuerfrei. Das bedeutet: Auf einen Kursgewinn von 1.000€ werden nur 700€ mit 26,375% besteuert = 184,63€ effektive Steuer, nicht 263,75€. Bei Misch-ETFs (Aktienquote 25-50%): 15% Teilfreistellung. Bei Immobilien-ETFs/REITs (inländisch): 60% Teilfreistellung. Bei Anleihe-ETFs: keine Teilfreistellung (0%). Die Teilfreistellung gilt automatisch für UCITS-ETFs — du musst nichts beantragen.

Verlustverrechnungstöpfe: Wie funktioniert die steuerliche Verlustverrechnung?

In Deutschland gibt es zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe: den allgemeinen Topf (für ETF-Gewinne/-verluste, Dividenden usw.) und den Aktienverrechnungstopf (nur für realisierte Verluste aus Einzelaktien). Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden — nicht mit ETF-Gewinnen oder Dividenden. Verluste aus ETF-Verkäufen gehen in den allgemeinen Topf und können mit ETF-Gewinnen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Nicht verbrauchte Verluste werden automatisch ins nächste Jahr übertragen. Beim Depotübertrag zu einem anderen Broker gehen die Verlusttöpfe verloren — man sollte die Verluste vorher realisieren oder beim alten Broker eine Verlustbescheinigung anfordern.

Steuerübersicht Deutschland 2026

Abgeltungssteuer25%auf Kapitalerträge
Solidaritätszuschlag+1,375%5,5% auf Abgeltungssteuer
Effektiver Steuersatz (ohne KiSt)26,375%Standardfall
Kirchensteuer (ca.)+2,5–2,8%Kirchensteuerpflichtige
Freistellungsauftrag1.000€/Person2.000€ Ehepaar
Teilfreistellung Aktien-ETF30%Aktienquote ≥ 51%
Teilfreistellung Misch-ETF15%Aktienquote 25–50%
Teilfreistellung Anleihe-ETF0%Keine Vergünstigung

Wichtige Punkte für ETF-Anleger in Deutschland

  • Freistellungsauftrag frühzeitig und bei allen Brokern einrichten — max. 1.000€/Person
  • Vorabpauschale im Januar: ausreichend Guthaben im Verrechnungskonto sicherstellen
  • Bei ausländischen Brokern (DEGIRO, Interactive Brokers): Anlage KAP in der Steuererklärung nötig
  • Depot-Übertrag zu neuem Broker: Verlustverrechnungstöpfe werden nicht übertragen
  • Aktien-ETF mit ≥51% Aktienquote profitieren von 30% Teilfreistellung
  • Thesaurierende ETFs: steuerlich vorteilhaft wegen Vorabpauschale-Effekt und Steuerstundung

Häufig gestellte Fragen zur ETF-Besteuerung in Deutschland

Muss ich bei Scalable Capital oder Trade Republic eine Steuererklärung machen?

Nein, wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast und deine Kapitalerträge darunter liegen. Ansonsten wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und ans Finanzamt abgeführt — keine separate Angabe nötig. Die Jahressteuerbescheinigung des Brokers kannst du optional in der Steuererklärung verwenden, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern.

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Die Vorabpauschale 2026 hängt vom Basiszins 2026 ab, der vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wird. Bei einem Basiszins von z.B. 2,5% und einem ETF-Wert von 10.000€ Jahresbeginn wäre die Vorabpauschale: 10.000 × 2,5% × 0,7 = 175€ (abzüglich Teilfreistellung 30% = 122,50€ steuerpflichtig). Die tatsächliche Steuer wäre dann: 122,50€ × 26,375% ≈ 32,31€.

Was passiert mit meinen Verlusttöpfen wenn ich meinen Broker wechsle?

Die Verlustverrechnungstöpfe gehen beim Depotübertrag verloren. Du kannst beim alten Broker eine Verlustbescheinigung (bis 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen) anfordern, die du dann in deiner Steuererklärung angibst, um die Verluste beim Finanzamt geltend zu machen.

Sind ETF-Erträge bei DEGIRO in Deutschland steuerpflichtig?

Ja. DEGIRO als niederländischer Broker führt keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Du musst alle realisierten Gewinne, Dividenden und ausgeschütteten Erträge selbst in der Anlage KAP deiner deutschen Einkommensteuererklärung angeben. DEGIRO stellt eine Jahresübersicht zur Verfügung.

Kann ich ETF-Verluste mit Aktiendividenden verrechnen?

Ja. ETF-Verluste gehen in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf und können mit Dividenden und anderen Kapitalerträgen (außer Aktiengewinnen aus dem Aktienverrechnungstopf) verrechnet werden.

Wie profitiere ich als Verheirateter vom doppelten Freistellungsauftrag?

Verheiratete (Zusammenveranlagung) können zusammen 2.000€ Freistellungsauftrag pro Jahr nutzen. Das Paar kann beide Depots bei denselben oder verschiedenen Brokern haben und den Gesamtbetrag frei auf die Broker aufteilen. Wichtig: Jeder Ehepartner richtet den Auftrag auf seinen eigenen Namen ein.

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